KI ist ein taugliches Tatmittel für eine Vielzahl von Delikten. Darunter fallen u.a. die Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung oder Betrug.
Ein klassisches Beispiel für bildbasierte KI-Straftaten sind die sog. Deepfakes, in denen eine echte Person in gefälschte Bilder oder Videos eingesetzt wird und dort Dinge tun lässt, die sie nie getan hat. Auch Deepfakes sind in der Regel strafbar, nicht zuletzt wegen der Verletzung des Rechts am eigenen Bild.
Der Nutzer selbst trägt die strafrechtliche Verantwortlichkeit für sein Handeln. Eine KI kann zwar den Anschein erwecken, als würde sie zwischen Gut und Schlecht unterscheiden können – am Ende sind ihre Äußerungen aber nur das Produkt eines leblosen Computerprogramms.
Rechtlich betrachtet ist der Chatbot daher bloß ein technisches Werkzeug, dessen Handlungen den damit operierenden Menschen zugerechnet werden.
Vorsicht: Ihre Chatprotokolle könnten gegebenenfalls im Prozess gegen Sie verwendet werden!